DAS AUS FÜR LEUCHTSTOFF-LAMPEN
UND ANDERE STROMFRESSER
Bereits 2018 einigten sich die EU-Kommission mit den EU-Mitgliedsstaaten auf eine Verschärfung der Energie-Effizienz-Anforderungen. Dies betrifft nicht ausschließlich die Beleuchtungsbranche, trotzdem sind hier große Änderungen zu erwarten. Hauptsächliche was Leuchtstoff-Lampen und andere sog. Energiesparlampe betrifft. Am 25. Dezember 2019 trat dann die neue Öko-Design-Richtlinie für Beleuchtungsprodukte in Kraft. Ziel ist, durch effiziente und effektive Beleuchtung einen Beitrag zu den Klima- und Effizienz-Zielen der EU zu leisten.
Leuchtstoff-Lampen und Halogen-Glühlampen werden zwar gemeinhin als „Energiesparer“ bezeichnet, sind jedoch in Gegenüberstellung mit der LED Technik der größere Verbraucher. Daher soll die Produktion eingestellt und schrittweise, durch die bis zu 70% effektiveren LED-Lösungen, ersetzt werden. Das ist nicht nur umweltfreundlich, sondern lohnt sich in jedem Fall auch für den Geldbeutel, da wir eine Unmenge an Energiekosten sparen können!
SCHON EINGEBAUTE LEUCHTSTOFF-LAMPEN?
Vorerst gilt: Weder Privatpersonen noch Unternehmen müssen jetzt Knall auf Fall alle bereits eingebauten Leuchtstoff-Lampen entfernen und wegwerfen. Sobald sie aber nicht mehr funktionieren, sollten diese fachgerecht entsorgt und durch effizientere Lösungen ersetzt werden. Bitte die defekten Leuchtmittel nicht einfach im Altglas oder Restmüll entsorgen. Vor allem Gasentladungslampen (dazu zählen Leuchtstofflampen und Energiesparlampen) enthalten z.B. Giftstoffe wie Quecksilber, welche nicht in die Umwelt gelangen dürfen. Sie gehören in den Sondermüll, können entweder auf den Wertstoff-Höfen oder im Handel abgeben werden, wo die Lampen zumindest zum Teil, wieder recycelt werden können.
DIE ALTERNATIVEN ZU LEUCHTSTOFF-LAMPEN
Rund ein Fünftel des Energieverbrauchs geht zu Lasten der Beleuchtung. Die effizienteste Lösung ist daher auf moderne LED Beleuchtung umzusteigen. Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich senken LED Lampen die Energiekosten spürbar und nachhaltig um bis zu 70%, das Einsparpotenzial ist also riesig. Mittlerweile punkten die modernen LED Leuchtmittel auch in Sachen Lichtqualität. Das schafft z.B. am Arbeitsplatz eine höhere Produktivität oder zu Hause ein wesentlich höheres Wohlbefinden. Lohnt sich also in jedem Bereich.
TERMINE UND REGULARIEN
Daten und Fakten zu den Regeln und Verordnungen der EU:
- Schrittweise Ausphasung von energie-intensiven Leuchtmitteln wie z.B. Halogenreflektoren und Glühlampen seit 2009.
- AB dem 01.01.2019 wurden Hochdruck- Quecksilberdampf-Lampen aufgrund der Quecksilberverordnung verboten.
- AB dem 01. September 2021: Inkrafttreten der neuen Ökodesign-Verordnung für effizientere Beleuchtung.
- AB dem 01. September 2021 dürfen auch keine Kompaktleuchtstofflampen (sog. Energiesparlampen) mit eingebautem Vorschaltgerät in Verkehr gebracht werden. Bis zum 01.09.2023 gibt es eine Übergangsfrist für besonders kleine Halogen-Leuchtmittel und T8 Leuchtstoffröhren
- Ebenfalls ab 01. September 2021 wird es eine neue Skala für die Energieklasse-Etiketten für Lichtquellen geben – sie reicht dann von A bis G
- AB dem 01.09.2023 gilt dann das allgemeine Verbot auch für T8 Leuchtstoffröhren. Ebenfalls werden die kleinen Halogenlampen aus dem Handel genommen. Das sind die G9, G4 und G6.35 Stiftlampen.
Für Euch arbeiten wir natürlich hart daran, adäquaten Ersatz zu schaffen. Mit den hoch-effizienten LED Leuchtmitteln aus unserem Sortiment könnt ihr schon jetzt beinahe jede alte Leuchtstofflampe ersetzen und es kommen immer mehr dazu. Eins ist sicher: es macht einen großen Unterschied, sowohl bei der Lichtqualität, also auch auf der Stromrechnung. Was das für einen Fortschritt in Sachen Nachhaltigkeit und Umweltschutz macht, sollte man gar nicht erwähnen müssen. Frei von Giftstoffen wie Quecksilber, ressourcenschonend produziert und extrem langlebig. Etwas Besseres können wir unserer Nachwelt nicht hinterlassen.
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DER CRI - SEGULA GmbH
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DAS LICHTSPEKTRUM - SEGULA GmbH
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